Auschreibungen
Passauer Maidult vom 30. April bis 11. Mai 2025 sowie Passauer Herbstdult vom 05. bis 14. September 2025
1. Die Passauer Dulten zählen zu den großen Volksfesten im südostbayerischen Raum. Hierfür werden attraktive Fahr-, Schau-, Belustigungs- und Warenverkaufsgeschäfte sowie Imbiss- und Süßwarenstände zugelassen. Bewerbungen für die Maidult sowie für die Herbstdult sind jeweils bis spätestens 30. September 2024 schriftlich an die Stadt Passau – DSt. Veranstaltungen, Rathausplatz 2, 94032 Passau, zu richten.
2. Die Bewerbung muss mittels Formblatt der Stadt Passau erfolgen. Bewerbungen ohne Formblatt werden von der Auswahlentscheidung ausgeschlossen. Aussagekräftiges Bewerbungs- und Bildmaterial ist hinzuzufügen. Das Formblatt kann heruntergeladen und ausgedruckt werden (siehe unten)
3. Verspätete, unvollständige und Anträge mit falschen Angaben werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die Platzgelder, Gebühren oder Steuern irgendwelcher Art schulden, sind von der Zulassung ausgenommen.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen keinen Rechtsanspruch auf einen Platz bzw. im Falle der Zulassung auf einen bestimmten Platz begründen. Der Eingang der Bewerbungen wird nicht bestätigt.
5. Die Beschicker werden von einem Gremium ausgewählt. Zulassungen ergehen schriftlich in Vertragsform. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich
6. Zulassungen zur Maidult und zur Herbstdult werden erteilt bis zum 31.01.2025. Wenn bis zum Ende des Zulassungstermins kein schriftliches Vertragsangebot erfolgt, gilt dies als Absage. Qualifizierte Absagen werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 80,-€ zugestellt.
7. Sollte eine der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt (Pandemie etc.) nicht durchgeführt werden können, lassen sich daraus keinerlei Ersatzforderungen ableiten.
8. Auskünfte erteilt: Stadt Passau, DSt. Veranstaltungen – Hr. Max Lindinger , Rathausplatz 2, 94032 Passau, Tel. +49-0851-396 551